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SGV Zuschuss

SGV-Richtlinien für Zuschüsse

Um Wissenschaftler bei der Weiterbildung zu unterstützen, stehen der SGV 10.000 CHF (einschließlich 3.000,00 von ScNat) zur Verfügung. Dieser Betrag kann vom Vorstand der SGV entsprechend dem Finanzstatus geändert werden (Minimum = der von ScNat bereitgestellte Betrag).

Kriterien für die Bewilligung eines Zuschusses

  • SGV-Mitglied sein oder werden
  • ein Bericht über den Kurs für die nächsten SGV-Newsletter
  • pro Person und Jahr CHF 500,- für die Schweiz / 1000,- für die EU / CHF 1500,- für andere Orte
  • nur zwei Zuschüsse pro Forschungsgruppe pro Kalenderjahr
  • Kurs mit Bedeutung für die Versuchstierkunde, Tierhaltung, Tierzucht oder Experimente oder für die 3Rs. Kurzfristige wissenschaftliche Missionen, die Nachwuchswissenschaftlern den Besuch anderer Labors ermöglichen, beispielsweise zum Erlernen einer neuen Technik, können ebenfalls unterstützt werden.
  • es wird nur Weiterbildung unterstützt

Bewerbung

  • Bewerbungen werden mindestens vier Wochen vor der Tagung per E-Mail vom verantwortlichen leitenden Wissenschaftler an den Vorsitzenden der SGV-Ausbildungskommission geschickt.
  • Die Bewerbung muss die folgenden Informationen enthalten:
      - Vorname, Nachname, Position und Matrikelnummer des Nachwuchswissenschaftlers
      - Adresse und Name der Forschungsgruppe
      - Datum, Veranstaltungsort, Name des Kurses
      - das wissenschaftliche Programm des Kurses
      - Argumente für die Wichtigkeit des Kurses (siehe Kriterien für die Bewilligung eines Zuschusses)
      - Kosten

Entscheidungsorgane

  • Bewerbungen für SGV-Treffen und Transfer eines Zuschusses auf eine andere Person: der Vorsitzende der SGV-Ausbildungskommission.
  • Bewerbungen für weitere Treffen: die SGV-Ausbildungskommission und Transfer eines Zuschusses auf einen anderen Kurs: die SGV-Ausbildungskommission.

Transfer des Zuschusses auf eine andere Person

  • Mitteilung an den Vorsitzenden der SGV-Ausbildungskommission mindestens drei Wochen vor dem Treffen mit allen erforderlichen Informationen.

Transfer des Zuschusses auf ein anderes Treffen/einen anderen Kurs

  • das gleiche Verfahren wie bei einer neuen Bewerbung.

Webmaster | 02-Déc-2009